Beratungsprogramm Kleinwasserkraft

Das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft unterstützt dabei, Investitionen in Richtung Revitalisierung und ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft zu lenken. Für Machbarkeitsstudien sowie Entwurfs- und Bewilligungsplanungen steht ein Budget von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

In der österreichischen Kleinwasserkraft liegt ein großes Potential. Die österreichische Bundesregierung plant die Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 2030 um 5 TWh zu steigern. Davon könnte Strom aus Kleinwasserkraft laut Schätzungen rund die Hälfte ausmachen. Alte Kleinwasserkraftanlagen an den Stand der Technik anzupassen und bereits bestehende, ungenutzte Querbauwerke für die Stromerzeugung zu nutzen, gelten als wichtige Maßnahmen für die Energiewende.

Dieses Förderprogramm beinhaltet folgende Fördergegenstände:

Modul 1:
Erstellung von Machbarkeitsstudien bis zu einer maximalen Förderhöhe von 3.000 Euro.

Modul 2:
Förderung von Entwurfs- und Bewilligungsplanungen bis zu einer maximalen Förderhöhe von 20.000 Euro.

Folgende Fristen werden für die Auswahlrunden 2023/2024 festgelegt:
30.03.2023 (12:00 Uhr)
30.06.2023 (12:00 Uhr)
29.09.2023 (12:00 Uhr)
19.01.2024 (12:00 Uhr)
19.04.2024 (12:00 Uhr)

31.07.2024 (12:00 Uhr)

Die Einreichung ist in Abhängigkeit des verfügbaren Budgets laufend bis 29.11.2024 (12:00 Uhr) möglich.

Details des Förderprogrammes finden Sie im Leitfaden für dieses Programm (siehe Downloadbereich).

Beratungsteam „Beratungsprogramm Kleinwasserkraft“:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-716
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at